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Die Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt 60 km/h.
Da es im Normalfall nur eine Fahrspur gibt (die rechte, alle anderen sind Überholspuren) und mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens 10 km/h überholt werden sollte, kommt man auf der ersten Überholspur also auf mindestens 70 km/h, auf der zweiten auf 80 km/h usw. Dies gilt natürlich nur, wenn das Fahrzeug auf der Fahrspur auch wirklich die 60 km/h erreicht, was an Bergen bei manchen LkW gelegentlich nicht der Fall ist.
In Sonderfällen (z.B. bei Stau oder Kolonnenbildung von mindestens 3 Fahrzeugen) ist auf Autobahnen auch rechts Überholen erlaubt, allerdings mit höchstens 20 km/h Differenz und mit maximal 80 km/h.