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Nein, eine gesetzliche Verpflichtung, seinen Namen am Briefkasten anzubringen, gibt es nicht. Und den Hausmeister geht das schon mal gar nichts an. Trotzdem kann es sinnvoll sein, seinen Namen anzubringen. Wichtige behördliche Schreiben, z.B. Bußgeldbescheide werden häufig mit Zustellungsurkunde ausgeliefert. Fehlt der Name am Briefkasten, kann eine Sendung niedergelegt oder öffentlich zugestellt werden. Und wenn Du davon nichts mitkriegst, drohen womöglich Nachteile wegen Fristversäumnis.