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wann sind die vorgeschriebenen ruhezeiten im mithaus
Um die Informationen der anderen Antworten zu ergänzen: Natürlich darf man auch außerhalb der Ruhezeiten nicht Krach machen, so wie man gerade möchte...schließlich besteht die Möglichkeit, dass der Nachbar 1. lieber seine eigene Musik mag oder er 2. einfach nur seine Ruhe möchte. Man sollte halt einkalkulieren, dass man nicht alleine lebt... Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten schreitet allerdings die Polizei nicht ein. Es gibt aber zivilrechtliche Möglichkeiten, für Ruhe zu sorgen, es gibt z.B. städtische Stellen, die im Fall von Ruhestörungen helfen können.