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Ich bin in Vollzeit beschäftigt und habe eine Nebenbeschäftigung darf ich eine zweite Beschäftig
Die zweite "geringfügige Beschäftigung" mit 320,--EUR würde dann voll Abgabenpflichtig, da eine Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung vorgenommen wird. D.h., der GEsamte "Mehrverdienst" würde sich deutlich unter 320 EUR bewegen.