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Ausbildung abgebrochen, in der Probezeit
Also, soweit mir bekannt ist, bist du so oder zu bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres unterhaltspflichtig. Jedoch ist es auch so, dass du regulär bis 25 zahlen müsstest, sofern dein Sohn sich in seiner ERSTEN Ausbildung befindet. Da er allerdings seine erste Ausbildung abgebrochen hat, bist du meines Wissens nach nicht verpflichtet weiter zu zahlen, wenn er 18 wird.