Alle Fragen von "kalkak"
Alle Antworten von "kalkak"
Mindestabstand von Geschwindigkeitsmesseinrichtungen nach dem Ortsschild
Für diesen Abstand ist keine gesetzliche Regelung notwendig, denn bereits mit Passieren des Ortseingangsschildes muss die Geschwindigkeit auf die dann zulässige (idR 50 km/h) reduziert sein.
Über den moralischen Aspekt kann man allerdings streiten.