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Kein Anspruch auf ALG I und II
Es gibt da eine Option, die dir die Ämter ungerne verraten.
Wenn ihr noch kein Jahr zusammenlebt, kannst du einen Antrag auf ALG2 stellen und das Einkommen der Freundin wird nicht berücksichtigt. Auch nur für 1 Jahr.
Bevor hier geflamt wird, stellt euch vor, Alleinerziehende 3 Kinder, findet nen neuen Partner, was aufgrund der vorhandenen Kinder schon nicht leicht ist, und dann soll dieser von einem Tag auf den anderen, für Frau + 3 Kinder aufkommen.