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wat_nu

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Lohnsteuerklasse 4 im Scheidungsjahr

Nein, denn die Steuerklasse 4 ist Lohnsteuertechnisch wie die 1. Nur reiche keine Lohnsteuer ein, denn wenn Du was wieder bekommst, was der Fall sein könnte, musst Du deiner EX-Frau was davon abgeben.