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Hauskauf- Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe
Nachtrag (zum Thema Eigentümer / Besitzer):
Du bist momentan weder Eigentümer noch Besitzer. Die Definitionen ergeben sich aus dem BGB (Besitzer: § 854, Eigentümer: § 903), die Differenzierung ist höchst sinnvoll
Hauskauf- Verkäufer verweigert Schlüsselübergabe
In JEDEM Notarvertrag wird eine Regelung zum Übergang von NUTZEN und LASTEN getroffen, i.d.R. sollten beide mit Zahlung des Kaufpreises übergehen. In der Folge ist der Käufer zwar (noch) nicht Eigentümer des Grundstücks (wird er ja erst mit Eintragung im Grundbuch), aber er darf breits sämtliche Kosten tragen und selbstredend auch den Nutzen aus dem Grunstück (z.B. Wohnen in einem auf dem Grundstück befindlichen Haus) ziehen. Wird dies vom Verkäufer verweigert, steht natürlich der Rechtsweg offen, z.B. im Rahmen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.