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Private Klage vor Bundesarbeitsgericht
Nein, da das Bundesarbeitsgericht die letzte Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit darstellt, muss die Fragestellung zunächst die vorgeschalteten Instanzen durchlaufen haben. In Deutschland sind dies für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zunächst das Arbeitsgericht, dann das Landesarbeitsgericht. Erst nach Entscheidungen dieser Instanzen kann ein Sachverhalt im Bundesarbeitsgericht thematisiert werden. Das Landesarbeitsgericht muss die Revision gegen das Urteil zugelassen haben, damit das Bundesarbeitsgericht angerufen werden kann.
Das ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Gerade unerfahrene Touristen haben oft Probleme, Machu Picchu nicht völlig erschöpft zu erreichen. Das Gebiet liegt in 2.500 Metern Höhe, dort ist die Sauerstoffkonzentration in der Luft relativ niedrig. Erfahrene Führer passen die Pausen und Gehgeschwindigkeit der körperlichen Verfassung ihrer Kunden an. Außerdem sorgen sie unterwegs mit Erzählungen für Abwechslung und können auf besondere Sehenswürdigkeiten hinweisen.