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Auch wenn die Beamtenbesoldung grundsätzlich nur für ernannten Beamte Anwendung findet, finden sich bestimmte Elemente auch in den Tarifverträgen bzw. den gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst. Angestellte im öffentlichen Dienst üben zwar immer mehr Tätigkeiten aus, die früher Beamten vorbehalten waren, trotzdem gibt es Unterschiede in der Versorgung und der Entlohnung.