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Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Die Gelder, die mit dem Solidaritätszuschlag vom Staat eingenommen werden, sind nicht zweckgebunden. Der Staat hat also Einnahmen, die er zur Deckung von beliebigen Ausgaben verwenden kann. Es wäre also negativ für den Staatshaushalt, wenn der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden würde. Deswegen ist eine Abschaffung auch in den nächsten Jahren nicht absehbar.