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Es ist im Prinzip ganz einfach:
Den Absender bzw. den Einwerfenden von unerwünschter Werbepost schriftlich
auffordern den Einwurf zu unterlassen unter gleichzeiter Androhung einer Unterlassungsklage bei Gericht einzureichen wenn dem nicht Folge geleistet wird.
Das hilft in 90 % der Fälle, bei den restlichen 10 % dann beim zuständigen Amtsgericht Unterlassungsklage einreichen und schon hört der Werbespuk auf.