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Drohne fliegen lassen- erlaubt?
Man darf nicht mit einer Drohne über Privatgrundstücke fliegen.
Man darft NICHT in den räumlich gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eindringen. Also auch nicht über ein Grundstück fliegen.
Dass zb. Überflugrechte bestehen, für zivile Luftfahrt, ist nicht vergleichbar. Übrigens gelten private Drohnen mit bis zu 5 kg, als Modellflugzeuge.
Privat genutzte Drohnen bis 5 kg benötigen keine Aufstiegsgenehmigung, kommerziellen schon.
Erlaubt sind Aufnahmen von Gebäuden usw, die von der Strasse aus, einsehbar sind. verboten ist zb. Aufnahmen von Innenhöfen usw. die sonst auch nicht einsehbar sind.
Grundsätzlich gelten bei Aufnahmen von Personen, das Recht am eigenen Bild, das heisst, wenn Personen erkennbar sind, dürfen diese Bilder nicht bei facebook oder youtube veröffentlich werden.
Ansonsten, meine eigene Meinung, nicht dahin eindringen, was man selbst auch nciht möchte, dass zb. eine Drohne über der Terasse kreist.