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Wann dürfen Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene fahren und wie muss ich mich da verhalten?
Hallo,
eine Fahrt mit Sondersignal berechtigt mich, im Straßenverkehr besondere Rechte in Anspruch zu nehmen. Und Sondersignal heißt grundsätzlich immer Blaulicht und Martinshorn zusammen ! Heutige Fahrzeuge lassen eine reine Hornschaltung ohne Blaulicht nicht mehr zu.
Hierbei muss man zwischen Sonder- und Wegerecht unterscheiden. Blaulicht alleine berechtigt mich z.B. nicht, eine rote Ampel zu überfahren. Um dieses "Wegerecht" in Anspruch zu nehmen, muss gleichzeitig das Horn laufen.
Das darf nur geschehen, wenn die "Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" (darunter fällt auch der Brandschutz) zu erledigen sind und höchste Eile besteht (z.B. Verkehrsunfall, Wohnungsbrand).
Für eine gute Gesamtübersicht mal hier schauen