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d-twice76

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wer kennt die tarifl.kündigungsfristen zwischen den jahren 1992 u.2000?

Da kann am besten die Gewerkschaft, mit welcher der Tarifvertrag geschlossen wurde, Auskunft geben, dafür sollte man aber auch Gewerkschaftsmitglied sein. Übrigens gelten Tarifverträge nur für Mitglieder der Gewerkschaft, mit der der Vertrag zustandegekommen ist, wenn es hart auf hart kommt haben Nicht-Mitglieder keinen rechtlichen Anspruch auf die Konditionen des TV. Andere Möglichkeit, es existiert ein Betriebsrat und dieser hat dementsprechend eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen in welcher evtl. abweichende Konditionen vereinbart wurden. Sollte ein BR existieren, sollte deser auf jeden Fall zu Rate gezogen werden, dort sitzen (meistens) Leute, die entsprechend geschult sind und Auskunft geben können.

Koffeingehalt in Eistees

Super, danke schonmal! Ich habe eben mal Pfanner angemailt und werde Euch die Antwort natürlich auch zukommen lassen! Gruß, Daniel