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iceman408

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Auflösungsvertrag

Wenn im Arbeitsvertrag bezüglich Kündigungsfristen nichts vereinbart wurde, kann der Arbeitnehmer zu jedem Zeitpunkt kündigen. Sogar am nächsten Arbeitstag. Sollte der Arbeitgeber Klage einreichen, muß er seinen entstandenen Schaden nachweisen. Dies ist aber nicht möglich, da der Arbeitnehmer auch Urlaubsansprüche und krankheitsbedingte Ausfalltage hat und diese durch andere Arbeitnehmer kompensiert werden müssen. Dies ist keine Rechtsberatung und spiegelt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Eine Rechtsberatung darf nur durch hierzu berechtigte Personen erfolgen.

Webseiten Tester als "Nebenjob" - Arbeitgeber informieren?

Ein Blick in die Gesetzbücher und Tarifverträge sind hilfreich. § 3 TVöD/TV-L § 3 EStG § 5 EStG

Schriftstück, dass Stellenantritt versichert

Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Hilfreich ist ein Zeuge. Der Arbeitgeber muß allerdings nach Nachweisgesetz §2 die wesentlichen Bestandteile der Vereinbarung schriftlich dokumentieren. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, passiert nichts. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Darauf achten, daß die Person autorisiert ist, Personal einzustellen. Der Betriebsrat hat mit dem Arbeitsvertrag nicht viel zu tun. Dessen Mitbestimmungsrechte sind vor der Einstellung. Die Gründe für eine Ablehnung sind im BetrVG aufgeführt. Sollte eine Zustimmung nicht erfolgen, so kann der Arbeitgeber diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Dies ist stellt keine Rechtsberatung dar. Es spiegelt lediglich meine persönliche Meinung dar.