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w.b.

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Beim Kauf als unfallfrei geworben

Wenn der Unfallschaden, sofern es denn einer war, dem Vorbesitzer bekannt war, besteht Anspruch auf Rückabwicklung. Viele Ersatzteile im Kühlkreislauf sind ja nicht zwingend ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Da müsste dann schon auch was an der Karosserie zu sehen sein. Wie alt ist der Wagen denn? Sind Öffnungsspuren an den Verschraubungen für die Kotflügel, der Motorhaube und der Vorderwand zu sehen?