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Beim Kauf als unfallfrei geworben
Ich würde zuerst klären, wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte. Wenn es nur der Verkäufer war, müsste der im Zeitpunkt des Verkaufs auch Kenntnis von einem Unfall gehabt haben.
Bei mehreren Vorbesitzern könnte es etwas schwieriger werden.
Ob das Fahrzeug ein Unfall hatte - da würde ich zur DEKRA Fahren und das überprüfen lassen (wurde ja bereits erwähnt).
Juristisch gesehen, kannst du bei einem verschwiegenden Unfallschaden vom Kaufvertrag zurück treten. Allerdings müsste eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden (wurde bereits erwähnt). Hierfür könnte dir ein (überteuerter) Anwalt oder eventuell auch schon die Verbraucherzentrale helfen.
So es denn einen Unfall gab, der Verkäufer dies wusste und verschwiegen hatte...da könnte man noch über eine (Straf-)Anzeige wegen Betrug nachdenken