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Ihr liegt knapp daneben. Aber zur Richtigstellung: 1. Eine Verjährung gibt es nicht! Es gibt bloß Tilgungsfristen für die Eintragungen im Register und der Akte. 2. Es dauert MAXIMAL 15 Jahre vom Führerscheinentzug bis die MPU "verjährt", oder besser gesagt bis eine MPU nicht mehr angeordnet werden kann, weil die Eintragungen in der Akte und im Register getilgt wurden. 3. Kann man das pauschal nicht sagen, weil es immer abhängig ist, ob was dazwischen war und wann die Frist angefangen hat zu laufen seitdem.