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Darf ein Inkassounternehmen ein anderes Inkassounternehmen beauftragen ihre Forderung einzutreiben?
Ich habe ebenfalls so einen Fall. Hätte gern eine etwas ausführlichere Antwort als "ja" darauf. Womit begründet sich das Recht eines Inkassounternehmens darauf ein anderes Inkasso seine eigenen Forderungen einzuziehen? Das wäre ja wie wenn ein Anwalt einen anderen Anwalt beauftragen würde. Sinnfrei?