Alle Fragen von "Kathia"
Alle Antworten von "Kathia"
Der Arbeitgeber muss dir ausreichend Möglichkeit geben, die vereinbarte Stundenzahl zu leisten, du bietest deine Arbeitskraft ja an. Kann er das nicht, so handelt es sich um ein Organisationsverschulden, welches nicht zu deinen Lasten gehen darf.
Kurze Antwort: Lohn/ Gehalt darf er nicht zurückfordern.
Kennt jemand ein sicheres Mittel gegen Fußgeruch?
Bei meiner Tochter haben Fußbäder in Essig geholfen.