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Natron .... zu Essig und Salz - VERBOTEN bei Strafe bis 5000,00
Was viele nicht wissen: Das ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Auch hierfür droht bei einem ungenehmigten Einsatz ein Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro.