Alle Fragen von "abogadomueller"
Alle Antworten von "abogadomueller"
Ich möchte mir ein Haus in Spanien kaufen. Hat jemand Erfahrung mit Immobilien in Spanien?
#Kauf oder Verkauf einer Spanien - Immobilie#
Aufgrund der ihnen fremden Rechtsordnung bewegen sich ausländische Interessenten am Kauf oder Verkauf einer in Spanien gelegenen Immobilie in einem durch Unsicherheiten geprägten Feld.
Denn für in Spanien belegene Immobilien und deren Erwerb findet wegen der bestehenden nationalen Eigentumsordnung spanisches Immobilienrecht Anwendung. Hier ist die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe notwendig.
Sei es der Kauf oder Verkauf einer Ferienimmobilie (Appartement, Wohnung, Haus Liegeplatz, etc.) oder ein unternehmerischer Immobilienerwerb oder –veräußerung in Spanien (Geschäftslokal, Büro, Lagerhalle, Hotel oder Appartementanlage), bereits vor dem Kontaktieren eines Maklers oder sonstigen Mittlers sollte ein spanischer Rechtsanwalt konsultiert werden. Derart unterliegt einerseits die Maklertätigkeit der Kontrolle, andererseits kann auch der Verkauf oder Kauf unter Sicherstellung der lastenfreien Eigentumsübertragung bzw. der ordnungsgemäßen Kaufpreiszahlung sichergestellt werden.
Nur durch eine umfassende Beratung seitens eines spanischen Rechtsanwalts können die Interessen beim Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie gewahrt werden. Denn auch das Aufgabengebiet des spanischen Notars beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überwachung der Einhaltung von Formalien. Er haftet grds. ebenso wenig wie ein Makler für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb.
Unsere Beratung beinhaltet u.a. die Prüfung des Kaufobjektes durch die Einforderung eines Grundbuchauszuges, Einsichtnahme in das Kataster, Prüfung von baurechtlichen Lasten oder einer möglichen Belastung durch das spanische Küstengesetz, etc..
Wir bereiten ggf. einen im Vorfeld des Kaufabschlusses zu unterzeichnenden, verbindlichen und regelmäßig einer Strafklausel wegen Nichterfüllung versehenen privatschriftlichen (sog. „Vor-“) Vertrag vor und suchen die auf die persönliche Situation vorteilhafte vertragliche Gestaltung des notariellen Kaufvertrages. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerliche, erbrechtliche und familienrechtliche Aspekte des Immobilienerwerbs in Spanien.
Abschließend begleiten wir bei der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrages und stellen den ordnungsgemäßen Überganges des Eigentums an der Immobilie bzw. die vollständige Kaufpreiszahlung sicher.
Seit über 20 Jahren gehören unsere Kanzleien zu den anerkanntesten Adressen für grenzüberschreitende Beratung mit Schwerpunkt im deutsch-spanischen Bereich, empfohlen unter anderem durch die deutsche Außenhandelskammer wie auch das deutsche Generalkonsulat in Spanien und stehen damit für langjährige Erfahrung und Kompetenz in rechtlichen und steuerlichen Fragen im spanischen Immobilienrecht.
http://abogadomueller.de/rechtsanwalt-spanien/immobilienrecht.html
http://www.rechtsanwalt-spanien-steuerberater.de/category/immobilienrecht