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Wie wird der Kindesunterhalt berechnet
Hallo ,
ich kann es sehr gut verstehen, dass man stinksauer ist Unterhalt bezahlen zu müssen , wenn der Ex-Partner , bei dem das Kind lebt, sehr gut verdient. Leider spielt dieser Verdienst dabei keine Rolle !!!!
Das Einzige , dass die Höhe des Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen reduzieren könnte, sind laufende Kredite. Da die oder das Kind aus erster Ehe immer unterhaltsvorangig sein wird . Erst wenn das Kind in die Lehre geht, wird der Verdienst des Kindes dem zu leistenden Unterhalt angerechnet. Ich hoffe, dass meine Informationen richtig sind. Aber um wirklich richtig beraten zu werden , hilft am besten ein Fachanwalt für Familiengericht. Der Ex-Partner kann sogar auf die Idee kommen zum Jugendamt zu gehen und diese Damen und Herren können einen Unterhaltstitel von einem einfordern, d.h. sobald man keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, steht wenig später der Gerichtsvollzieher vor der Tür !!!!
Ich wünsche alles Gute für die Zukunft .