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§ 123 StGB ist hier möglicherweise hilfreich.
Zunächst müssen die Mäuse, gemäß § 123 StGB Abs. 1, aufgefordert werden, sich zu entfernen. Sollte dies nicht von Erfolg gekrönt sein, wird mit einer Strafanzeige dann der Staatsanwaltschaft ein strafrechtlich relevanter Tatbestand angezeigt.
Gemäß § 152 Abs. 2 StPO wird dann seitens der Staatsanwaltschaft gegen die angezeigten Mäuse ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sollten die Mäuse nicht namentlich bekann sein, dann gegen Unbekannt.
Bei akuter Gefahrenlage kann man sich allerdings auch gemäß § 32 StGB zur Wehr setzen.
Ihr Ernst Haft
Kann mein Mann Schmerzensgeld bekommen?
In einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover, Aktenzeichen 453 C 4349/15, vom 12. November 2015, in dem es um den Sturz eines Kunden in einem Supermarkt, aufgrund eines am Boden liegendes Salatblattes ging, wurde folgendes beschlossen:
"Kunden eines Supermarktes haben trotz regelmäßiger Reinigung und Überprüfung in begrenztem Umfang auf die Beschaffenheit des Fußbodens mit zu achten."
Ferner hieß es in der Urteilsbegründung, da zwischen den einzelnen Überprüfungen und Reinigungen nie ganz auszuschließen ist, daß aufgrund des Kundenverkehrs etwas auf den Boden fällt, sind Kunden ebenfalls in der Pflicht, auf die Beschaffenheit des Bodens zu achten.
Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (also die Kontrolle und Gefahrenabwehr) erfordere, in öffentlichen Räumen alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um Gefahren von dort verkehrenden Personen abzuwenden. Eine Herstellung völliger Sicherheit ist allerdings nicht möglich und somit nicht geschuldet.
In dem Urteil wurde auch die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen (hier der Kunde) berücksichtigt, dessen Pflicht es ist, sichtbare Gefahren von sich selbst abzuwenden. Man "darf" sich also nicht blind auf die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht (in diesem Fall des Supermarktbetreibers) verlassen.
Eine Ausübung der Verkehrssicherungspflicht (Fußbodenkontrolle und Reinigung) wurde von Seiten der Mitarbeiter des Supermarktes alle 15 bis 30 Minuten durchgeführt. Die Unfallstelle im Supermarkt wurde 15 Minuten, nach Aussage der Supermarktleitung, kontrolliert.
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten konnte vom Amtsgericht nicht festgestellt werden. Die Klage wurde abgewiesen.
Meine persönliche Einschätzung zum vorliegen Fall des Mannes im Alter von 77 Jahren, der im Supermarkt auf einer am Boden liegenden Wurstscheibe ausrutschte, ist folgende:
Konsultieren Sie in jedem Fall einen Anwalt, eine Rechtsberatung im Internet ist nicht seriös, lediglich die Fallbeschreibung eines stattgefundenen Unfalls in einem Supermarkt und dem daraus folgenden Urteil mit Aktenzeichen (Quelle), um eine Einschätzung der deutschen Rechtssprechung vornehmen zu können.
Ich wünsche dem Herrn eine rasche Genesung und verbleibe
mit einem freundlichen Gruß
Ihr Ernst Haft
Lieber Paul
Vielen Dank für das Angebot des "Du", ich hoffe, daß dabei die Ernsthaftigkeit des Themas nicht auf der Strecke bleibt.
Ich bezweifle auch nicht die Ernsthaftigkeit, mit der Du Dich mit meinem Beitrag beschäftigt hast.
Allerdings gibt es da eine Mangel des inhaltlichen Verstehens. Ich schrieb, Zitat:
"Man könnte zusätzlich auch um das ganze Haus Pfefferminzpflanzen einbuddeln."
Achte bitte auf den Begriff "zusätzlich". Das war selbstverständlich als zusätzliche Möglichkeit gemeint. Damit meinte ich selbstverständlich nicht, daß man öffentliche Gehwege ruinieren (eventuell justiziabel) soll. Dies war nur als zusätzlicher Vorschlag gemeint, sollte sich die Wohnung in einem Haus auf einem eingezäunten Grundstück mit Bepflanzungsmöglichkeiten befinden.
Und mit der Anzahl der zu pflanzenden Pfefferminzpflanzen ist natürlich die jeweilige Grundstücksgröße zu berücksichtigen. Daher gab ich keine Anzahl an. Sie ist also variabel...
Innerhalb der Wohnung, in der die Mäuse leben, sollte man am besten Pfefferminzöl in Watte (oder andere geeignete Materialien) so positionieren, daß die Mäuse über einen Auszug zumindest nachdenken.
Im übrigen kann ich mit nicht ernsthaft vorstellen, daß Mäuse Schaden nehmen, wenn sie auf einer Wurstscheibe ausrutschen würden. Aber ein Gedanke war es wert...
Dein Ernst Haft
Ich habe ernsthaft den Eindruck, daß Sie meinen Beitrag nicht ernst nehmen. Wo steht in meinen Ausführungen etwas von 10.000 Pflanzen? Und welcher Eingebung folgten Sie, als Sie beim Lesen des Beitrages annahmen, daß mit der Anpflanzung der oben erwähnten Pfefferminzpflanzen damit die Mäuse im Haus bleiben sollen?
Ich hätte mir etwas mehr Ernsthaftigkeit erwünscht, bei einem solch brisanten Thema.
Ihr Ernst Haft
Eine giftfreie Alternative wäre Pfefferminzöl. Mäuse sind nicht begeistert, wenn sie das riechen. Mäuse halten sich übrigens gern dort auf, wo es etwas nahrhaftes für sie gibt. Also grundsätzlich Speisereste entfernen und alles penibel sauber halten.
Man könnte zusätzlich auch um das ganze Haus Pfefferminzpflanzen einbuddeln. Ist ja nicht nur nützlich gegen Mäuse, sondern auch nutzbar für den Hausbesitzer.