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Professurola

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Professortitel

PS: Vielleicht war das auch mißverständlich ausgedrückt: "Der JP darf den Titel gar nicht behalten." Wichtig ist die Ergänzung "Professor ist er nur, so lange er auch ernannt ist, ", auch die nachträgliche Ernennung zum apl. Prof. ist eben eine Ernennung auf Antrag und geschieht nicht automatisch (worauf sich die Frage des Thread-Öffners bezog)

Professortitel

@ing793: Oben war eben nur von C4 und C3-Professoren die Rede und der Emeritierung von C4 (und den damit verbundenen Rechten). Ich habe auch nicht gesagt, dass das grundweg falsch ist, sondern veraltet. Einen Hinweis auf die heutige W-Regelung habe ich keinem der Posts entnehmen können. Wenn heute ein Prof. in den Ruhestand geht, wird er eben nicht mehr emeritiert. Meine Anmerkung hielt ich deshalb für durchaus notwendig. Ich weiß nicht, was das mit Besserwisserei zu tun hat. Die zweite Aussage bezog sich ebenfalls auf eine verallgemeindernde Aussage ("Als Juniirprofessor verliert man den Titel, wenn man nicht übernommen wird, bzw. muss man mindestens 2 Semester-Wochenstunden (dann ohne Bezüge) lehren, um den Titel zu behalten." M.W. können nur in Niedersachsen (auf Antrag!) Juniorprofessoren den Titel "außerplanmäßiger Professor" nach Ende ihrer Dienstzeit tragen. Von daher mein EInwand bzw. die Modifikation. Der "apl. Prof." ist übrigens ein Titel, den jede/r Lehrende tragen darf, wenn er ihm verliehen wird (dazu braucht er - etwa an Kunsthochschulen - nicht mal einen Dr.). Genauso befähigt die Habilitation auch den Kandidaten nicht, sich Prof. zu nennen. Auch wer promoviert und habilitiert ist, ist deshalb nicht automatisch Prof. (wie der Post von "Amos" suggeriert), sondern in der Regel "Privatdozent" oder eben schlichtweg nur "Dr. habil.", wenn er gar nicht lehrt. Insofern möchte ich meinen Post auch nicht als absolutes Gesetz ansehen (dafür gibt es auch zuviele Ausnahmeregelungen), sondern als Ergänzung und Modifikation. Deshalb schrieb ich auch "nicht ganz korrekt" und nicht "ihr habt alle völlig unrecht". Wer lesen kann, ist immer noch klar im Vorteil. Dazu braucht es auch nicht einmal einen Bachelortitel...

Professortitel

Leider sind die oben gegebenen Antworten nicht ganz korrekt. Der Professor ist eine Berufsbezeichnung, kein Titel. Man wird in dieses Amt berufen und übt es aus, solange man an der Uni lehrt. Der Doktortitel hingegen wird aufgrund der individuellen Leistung einer Arbeit vergeben und gilt - auch als Teil des Namens - bis zum Tode (egal was man arbeitet oder sonst tut). Deshalb ist der Dr. nicht mit dem Prof. vergleichbar. Es wird mit diesem Amt strenger verfahren. Solange man an der Uni lehrt (unabhängig ob verbeamtet oder angestellt), darf man sich Prof. nennen. Was danach geschieht, hängt auch vom individuellen Umgang ab. Ich habe von einem Zahnarzt gehört, der vorher Studenten in der Zahnmedizin an der Uni ausgebildet hat (als Prof. in diesem Bereich) und nach seiner Verrentung weiterhin bei einem niedergelassenen ZA mitgearbeitet hat an 2 Tagen in der Woche. Er nannte sich dazu auf Rechnungen etc. auch "Prof. Dr. xy". Das aber - so entschied ein Gericht - darf er nicht, weil er nicht mehr lehrt und der Umstand der Arbeit als Angestellter beim Kollegen nicht einer universitären Lehrverpflichtung gleichkommt. Es ist also nicht so, dass man den Titel ungehindert bis zu seinem Tode für alles verwenden kann, auch wenn man vorher 20 Jahre Prof. war. Zu zwei Aussagen von Matthew: "In der Regel betrifft das C4-Professuren. C3-Professuren werden meist nicht emeritiert, sondern pensioniert und sind dann aus dem Uni-Betrieb raus." C4 und C3 gibt es seit fast acht Jahren nicht mehr, die letzten Stellen sind (fast) alle ausgelaufen. Die Nachfolge-Regelung (W3, W2, W1) sieht keine Etatisierung und Versorgung mit Räumlichkeiten von verrenteten Professoren mehr vor. Die Emeritierung ist damit de facto abgeschafft und betrifft nur noch Personen, die vorher als C-Professoren berufen worden sind. "Als Juniirprofessor verliert man den Titel, wenn man nicht übernommen wird, bzw. muss man mindestens 2 Semester-Wochenstunden (dann ohne Bezüge) lehren, um den Titel zu behalten" Stimmt auch nicht. Der JP darf den Titel gar nicht behalten. Wenn er habilitiert ist (die Habilitation ist - wie der Doktortitel - ein Titel ad personam, aber in Bezug auf die Juniorprof. eine freiwillige Zusatzleistung), darf er sich - so lange er lehrt - PD (Privatdozent) nennen. Dann ist und bleibt er "PD Dr. phil. (oder was auch immer) habil." Professor ist er nur, so lange er auch ernannt ist, also etwa nach der JP (W1) eine W2-Stelle ergattert.