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Kurze Antwort: Ja. Und zwar ohne jeden Zusatz wie a.D., i.R. oder em.
Das gilt sowohl für C2-, C3- und C4- wie für W2- oder W3-Professoren und unabhängig davon, ob sie pensioniert wurden oder emeritiert. Emeritierung setzt im übrigen voraus, dass man noch in 70er Jahren ernannt wurde, als es noch die H-Besoldung gab.