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Ute1985

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Freiberuflich

Hallo, also wenn du für die 35 Stunden angestellt bist und ein normales Gehalt beziehst, dann wirst du sicher über dem Grundfreibetrag verdienen. Wenn du jetzt zusätzlich freiberuflich arbeiten möchtest (nehme an für Geld), dann musst du ein Gewerbe beim Ordnungsamt deiner Stadt anmelden. Das erfährt dann automatisch dein Finanzamt und die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit musst du in der Steuererklärung angeben. Wieviele Stunden du freiberuflich nebenbei arbeiten darfst ist gesetzlich nicht geregelt bei Freiberuflern, da solltest du bei deinem Hauptjob nachfragen, ob das überhaupt erlaubt ist und was im Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten steht. Zwischen freiberuflicher Tätigkeit und selbständiger Tätigkeit gibt es im Grunde keinen Unterschied. Hast du einen Arbeitsvertrag über die 35 Stunden, dann gilst du als Angestellter, egal wie viele Stunden du freiberuflich arbeitest. LG

Sind vermögenswirksame Leistungen mit Riester im Banksparplan kombinierbar?

Hallo, hatte eine ähnliche Fragestellung und weiß jetzt, daß man vermögenswirksame leistungen in einen Riester Vertrag einzahlen kann. Aber man erhält eben dabei keine Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage, wie man hier bei vermoegenswirksame-leistungen.eu nachlesen kann. Da man in der Ausbildung aber nicht so viel verdient, daß man die Einkommensgrenzen für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage überschreitet, sollte man noch mal über eine förderfähige Form für vermögenswirksame Leistungen nachdenken. Der VL Banksparplan wird kaum noch verzinst, mit Investmentfonds erzielt man langfristig die besten Renditen. In sieben Jahren, die man wegen der Förderung sowieso einzahlen muß, sind das durchschnittlich 8% bei deutschen Aktienfonds, wie der BVI errechnet hat. Ist natürlich etwas schwankungsanfälliger und nicht für jeden Geschmack das richtige. LG