Frage stellen

2BS

Aktiv seit: 09.05.2017
Neues Profilbild auswählen:

Benutzerverwaltung

0 Fragen in den letzten 180 Tagen
Alle Fragen von "2BS"
0 Antworten in den letzten 180 Tagen
Alle Antworten von "2BS"

Wiso hat Deutschland ein Verfassungsgericht aber keine Verfassung

Gedanken zum GG Art. 146 - vielleicht beantwortet das eine Fragen hier. Wortlaut: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Zur korrekten Auslegung zu definierende Begriffe: - Grundgesetz, - Verfassung, - in freier Entscheidung beschlossen worden ist, - Deutschland Grundgesetz Juristisches Wörterbuch Köbler 2004-14 S. 233: Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (23. 5. 1949) ist die →Verfassung Deutschlands. Das G. wurde vom →Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8.5.1949 beschlossen, von den alliierten Besatzungsmächten genehmigt und mit Ausnahme Bayerns von allen seinerzeitigen Bundesländern angenommen. […] Genau hier wird sich innerhalb von 2 Sätzen widersprochen, bzw. eine eigene Definitionen erstellt, denn eine Verfassung wird immer von unten nach oben, also vom Volk in freier Selbstbestimmung quasi als Spielregel für Politiker und Volksvertreter verfasst, damit jene im Sinne des Volkes agieren und ihre Macht (Mandat) nicht missbrauchen. Dies ergibt sich aus: - „Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein absoluter Monarch, sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Volkssouver%C3%A4nit%C3%A4t - „die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Quelle: GG Art. 146 - Der Politiker Carlo Schmid bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 08.09.1948 die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=njlLVk1Y8HU - sowie aus den Wortlauten tatsächlicher historischer Verfassungen… Damit formuliert sich die Frage, wann letztmalig eine Verfassung VOM VOLK in FREIER ENTSCHEIDUNG beschlossen worden ist. Was war denn vor dem Grundgesetz so alles los in Land und Staat? - Weimarer Verfassung von 1919? Diese ist keine Verfassung nach obigen Gesichtspunkten, da genauso von den Siegermächten auferlegt wie das Grundgesetz, also gehen weiter zurück… - Verfassung des Deutschen Kaiserreiches 1871? JA: Wenn auch das Deutsche Reich ein Staatenbund bzw. eine Art Verein zum Schutz der Bundesstaaten war, wurde diese rechtskräftig vom damaligen Staatsoberhaupt verabschiedet. Bundestag und Bundesrat stimmten in Vertretung für Volk und Bundesländer zu. Es herrschte Frieden und kein äußerer Zwang oder Zensur. Damit hätten wir neben den Bundesstaatenverfassungen, die unabhängig davon bis heute fortbestehen, die letzte Verfassung gefunden, die den alliierten Vorgaben entspricht. Dabei sollten wir bedenken, dass damals der Gebietsstand von 1914 und nicht der von 1937 galt, aber dazu gleich mehr. „in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“… Für die Skeptiker sei angemerkt; Klar muss eine Verfassung zunächst beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten kann, aber so kann der Artikel 146 aus folgenden 2 Gründen NICHT ausgelegt werden: 1. „in Kraft tritt“ i. V. m. „beschlossen worden ist“ ist grammatikalisch die Verbindung von zukünftigem (zu erwartendem) Präsens mit PERFEKT in der 3. Form Singular – einer bereits jetzt (heute und zum Ausgabedatum…) abgeschlossenen Handlung. Würde man darauf spekulieren, dass eine neue Verfassung zu beschließen sei, wäre der korrekte Wortlaut etwa „[…] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung… beschlossen werden wird / beschlossen wird.“ (Futur II) Quelle: https://de.wiktionary.org/wiki/Flexion:beschlie%C3%9Fen Dieser auch im Internet teilweise propagierte IRRGLAUBE in Form einer Fehlinterpretation wäre der fatalste Fehler unserer deutschen Völker. Damit würden wir auf jedes gültige Recht und unser Vermächtnis zerstören, den 2+4 Vertrag ratifizieren, den deutschen Völkern auch in den heutigen polnischen Gebieten jedes Recht auf Selbstbestimmung rauben und eine vollständige Einheit Deutschlands auf alle Zeit verhindern! 2. Nehmen wir rein hypothetisch an, dass es so gemeint sei und fehlerhaft formuliert wurde, dann fällt diese Möglichkeit spätestens dann mangels Durchsetzbarkeit aus, weil durch das Besatzungsstatut und dem fehlenden Friedensvertrag die freie Selbstbestimmung fehlt, selbst wenn man Mehrheiten im Volk generieren könnte denn im Kriegszustand herrscht auch Rechtsstillstand UND weil die Wiedervereinigung Deutschlands (nur vorgegaukelt und) noch lange nicht vollendet wurde, DENN sehen wir uns mal die Definition Deutschland mal genauer an: 1. SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel 7 e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat. 2. Juristisches Wörterbuch Köbler 2004-14 S. 122: Deutschland ist die untechnische Bezeichnung für das Staatsgebiet des →Deutschen Reichs (in den Grenzen des Jahres 1937 […] FAZIT: Die Übersetzung des Artikels 146 würde dann ins Neudeutsche übersetzt etwa so aussehen: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit nach Vollendung der Einheit im Gebietsstand von 1937 und der Herstellung der Freiheit Deutschlands durch Friedensvertrag für das gesamte deutsche Volk an dem Tage, an dem die Verfassung des Deutschen Reiches* wieder in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. *) Dazu bedarf es erst der Reaktivierung (Bezugnahme) auf die Bundesstaatenverfassungen. Erst wenn mindestens 2 Bundesstaaten wieder handlungsfähig sind, kann das Deutsche Reich erst seine Arbeit wieder aufnehmen. Was hieße das in Kurzform, wenn man Frieden und Souveränität wollen würde...rein hypothetisch... ;-)? 1. alte Gebietsstände nach und nach wieder herstellen 2. Mehr „Volk“ (eigentlich Völker) durch Abstammungsnachweise und Einbürgerung in staatliche Gemeinden generieren 3. Öffentlich auf die letztgültige Verfassung berufen (online stellen, per Fax den BRD-behörden zugehen lassen, beim Amtsgericht aushängen lassen…) 4. Gemeinden ins Staatsrecht zurückbringen (reaktivieren) 5. Frieden mit allen UN-Feindstaaten schließen Was zu diesen Punkten noch nötig ist bzw. Voraussetzung ist, hat man sicher an anderer Stelle vielleicht schon vernommen… Das Verfassungsgericht gibt es vielleicht also deshalb noch, weil es noch eine Verfassung gibt. Sie ist eben nur auf Eis gelegt.