Frage stellen

LeonAshbird

Aktiv seit: 06.09.2010
Neues Profilbild auswählen:

Benutzerverwaltung

0 Fragen in den letzten 180 Tagen
Alle Fragen von "LeonAshbird"
0 Antworten in den letzten 180 Tagen
Alle Antworten von "LeonAshbird"

gilt das rechtsfahrgebot auch innerorts?

(§ 7 Abs. 3 StVO) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 [Anm.: "Verkehrsdichte"] nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden. Kurz: Das Rechtsfahrgebot gilt innerorts (für PKW) NICHT. Quelle: