Alle Fragen von "JohannesGr64"
Alle Antworten von "JohannesGr64"
Grundsätzlich macht es ersteinmal Sinn zu schauen ob man sich, ohne juristische Schritte einleiten zu müssen, einigen kann. Das wäre auch mein ernst gemeinter persönlicher Rat.
Sollte das nicht klappen kannst du beim örtlich zuständigen Amtsgericht zunächst einen Mahnbescheid und im Anschluss einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit einer vollstreckbaren Ausfertigung davon kannst du beim Gerichtsvollzieher dann die Vollstreckung beantragen. Widerspricht der Schuldner innerhalb der Frist jedoch gegen einen dieser Bescheide kommt es in der Regel zu einem Gerichtsverfahren.
Für das erstinstanzliche Verfahren brauchst du auch keinen Anwalt, musst aber als Anspruchsstellerin, also diejenige, die etwas von jmd. haben will, die anspruchsbegründenden Tatsachen geltend machen. Das heißt du musst dem Gericht erklären, warum dir der Anspruch auf das Geld zusteht und dies nachweisen.
Egal wie es ausgeht bleibt auch immer das Problem, dass wenn der Schuldner nicht solvent ist, also nichts zu holen ist, die Gebühren ersteinmal an dir hängen bleiben. Es gibt aber bei den Amtsgerichten tatsächlich die Möglichkeit dort Hilfe zu beantragen, dort Fragen hilft tatsächlich. Ich will dir nicht prinzipiell davon abraten, aber es wird insgesamt einiges an Zeit und Nerven kosten sich da durchzuwurschteln. Darum der Hinweis das idealerweise so zu klären, soweit das möglich ist..
Natürlich bleibt dir auch erstmal ein Mahnschreiben zu verfassen, würde ich aber auch erst machen, wenn ein klärendes Gespräch nicht mehr in betracht kommt.