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Privatverkauf bei ebay Kleinanzeigen
So ziemlich alles was hier angemerkt wird ist nicht richtig. Wer privat eine gebrauchte Sache verkauft und die Gewährleistung für Mängel nicht ausschließt haftet 2 Jahre lang für Mängel. Die ersten 6 Monate muss dabei der Verkäufer beweisen, dass ein Sachmangel nicht von Anfang an vorhanden gewesen ist. Das gilt auch für gebrauchte Sachen und auch wenn es bei ebay oder ebay Kleinanzeigen verkauft wird. Dann muss der Verkäufer nacherfüllen. Tut er das nicht und kommen auch die anderen Gewährleistungsoptionen (z.B. Minderung nicht in Betracht) kann der Käufer nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der private Verkäufer hat die Option beim Angebot einer gebrauchten Sache deutlich die Gewährleistung auszuschließen, macht er das nicht haftet er. Verschweigt er Mängel ist dies ein Anfechtungs- bzw. Rücktrittsgrund. Ein gewerblicher Verkäufer darf die Gewährleistung nicht ausschließen, er muss 1 Jahr gewähren.