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Alle Antworten von "wernol1948"
Ist meine außerordentliche Kündigung wegen Vertrauensverlust wirksam?
Bin selber der Fragesteller und möchte Ihnen den aktuellen Stand bekanntgeben!
Habe mit viel Druck (Drohung mit Strafanzeige gemäß §
263 StGB) erreicht, dass der Drittanbieter/Dienstleister
eine sogenannte "Kulanzregelung" getroffen hat und den
abgebuchten Betrag erstattet hat.
Mit dem Mobilfunkanbieter Klarmobil bin ich jetzt, mit Einbindung Rechtsanwalt, in einem Rechtsstreit um meine außerordentliche Kündigung wegen Vertrauensverlust durchzusetzen, und zwar mit allen Mitteln.
Er hat es vorsätzlich versäumt nach meinem Widerspruch der Rechnung/Position Drittanbieter eine Korrektur der Rechnung ohne Position Drittanbieter vorzunehmen.
Das stellt ein Sonderkündigungsrecht dar, dass ich bis zum bitteren Ende (letzte Instanz) durchsetzen werde!
Beruhigend ist das Bestehen meiner Rechtsschutzversicherung.
Wenn Sie wissentlich (nur das zählt juristisch) keinen
Vertrag abgeschlossen haben, halten sie durch und lassen Sie sich nicht durch Drohungen (von allen) ins Boxhorn jagen.
Viel Glück