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Wann erhält man als Mieter seine Heizkostenabrechnung?
Die Abrechnungsfrist
Der Vermieter muss jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.
Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.