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Muss ich die antike Figur der Versicherung geben ?
Mit Ihrer Versicherung meinen Sie die private Haftpflichtversicherung, oder? Bitte beachten, dass über die Haftpflichtversicherung i. d. R. nur der Zeitwert / Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Einen Sammler- oder Liebhaberwert kann man dabei nicht berücksichtigen. Hierbei orientiert sich der Versicherer an der Rechtssprechung und somit auch an Ihren Interessen. Wenn es eine sehr wertvolle Figur ist, hat der Eigentümer hierfür u. U. sogar eine eigene Absicherung ...
Das ist wirklich zu wenig Information, bitte Details mitteilen. Auf jeden Fall Rücksprache halten mit der Europa und den Grund hinterfragen. Auf dieser Seite gibt es weitere Informationen, was man machen kann: https://compare-versicherung.de/versicherung-zahlt-nicht/ Bevor man zum Anwalt geht oder weitere Schritte einleitet, kann man im Vorfeld bereits viel selbst versuchen.
Kann man eine krankentagegeld versicherung abschliessen wenn man bereits krank ist
Soweit eine private Krankentaggeld-Versicherung gemeint ist, wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich einen solchen Schutz zu bekommen. Generell würden aktuelle Behandlungen (Krankheiten) ausgeschlossen werden. Es gibt am Markt wenige Versicherer, welche eine Beantragung ohne Gesundheitsfragen ermöglichen. Bei diesen sind allerdings auch über mindestens 12. Monate aktuelle Behandlungen, Krankheiten ausgeschlossen. In diesem Beitrag informiere ich übrigens umfangreich zu dem Thema Krankengeld-Versicherung: https://compare-versicherung.de/wenn-bei-langer-krankheit-auf-einmal-350-euro-im-monat-fehlen/ Anhand des hinterlegten Vergleichsrechners, kann man auch die Anbieter prüfen, welche keine Gesundheitsfragen stellen. Aber, die aktuelle Krankheit / Behandlung wird man i. d. R. nicht versichert bekommen. Um dies 100 % abklären zu können, sollte man beim Versicherer anfragen oder sich über einen Versicherungsfachman (frau) beraten lassen. Bezieht man bereits Krankengeld und die finanzielle Lücke ist zu groß, kann man u. U. eine Zuschuss gemäß Hartz IV beantragen (Ansprechpartner Jobcenter), oder alternativ Wohngeld (Ansprechpartner örtliche Gemeinde / Stadtverwaltung).
Die Frage wurde hier nur zum Teil richtig beantwortet, daher anbei noch mal kurze Stellungnahme:
Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:
max. 90 % vom Nettoeinkommen, oder
max. 70 % vom Bruttoeinkommen, oder
max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2018= 4.425 Euro p. Monat).
Weitere Details hierzu kann man in diesem umfangreichen Beitrag nachlesen: https://compare-versicherung.de/wenn-bei-langer-krankheit-auf-einmal-350-euro-im-monat-fehlen/
Das Krankengeld wird max. 78 Wochen incl. der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers von der gesetzlichen Kasse gezahlt.