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KesteFer

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Bestandsrentner

Sicherlich besteht laut Grundgesetz ein gleiches Recht für alle. Genau deshalb gilt das Recht ab dem 1. Juli 2014 auch für "Bestandsrenter". Dieses Recht wird offensichtlich nicht von des Landessozialgerichten bezweifelt. Es geht nur um die "Auslegung" des Rechtes. Dies erfolgt zum Nachteil der WIRKLICHEN Versicherten, welche das Rentensystem wirklich schon "frühzeitig" gestützt haben. Hat die SPD 2014 die "Bestandsrenter" zur Wahlurne locken wollen? Dann muss sich diese nicht über das Wahlergebnis 2017 wundern. Die SPD sollte sich nicht mit der Postenrotation der Parteibuchträger befassen, um deren Wohlstand zu sichern, sondern um die Einlösung des damaligen Wahlversprechens kümmern. Dies ist zudem ganz einfach. Die Auslegung des Rechtes "besorgen" die Gerichte mit deren "Rechtsprechung". Hierbei "füllen" die Gerichte sogenannte "Regelungslücken" des Gesetzgebers. Hiermit ist gemeint, dass die Gerichte bestimmen, was Recht ist, weil der Gesetzgeber etwas "vergessen" hat. Laut der Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die "Bestandsrentner" vergessen. Hat die SPD damals wirklich die Versicherten "vergessen" , welche das Rentensystem schon viel, viel "früher" gestützt haben, als die danach Geborenen ?????? Was glauben Sie ??? Ein interessanter Artikel zu diesem Thema ist unter http://7551.test-my-website.de/Rente-mit-63/ zu finden. Vielleicht setzt dieser ja hier eine kleine Diskussion an.