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RGM

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Kündigungsverbot vor Antritt der Tätigkeit?

Wenn dieser Vereinbarung nicht irgendwelche arbeitsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, reicht dieser Satz sicher aus. Geschäftsfähige Vertragspartner können in Deutschland übrigens alles vereinbaren, außer es verstößt gegen geltende Gesetze. Man kann also durchaus vereinbaren, dass eine Willensbekundung zwar nicht verboten ist, aber keine rechtliche Wirkung hat.