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Oldtimer gekauft - bei Instandsetzung Unfallschäden entdeckt
Wenn der Vertrag ( egal ob schriftlich oder Mündlich) nach deutschen Recht geschlossen wurde, also der Verkäufer seinen Wohn - oder Geschäftssitz in Deutschland hat, dann gilt das Recht des BGB Bürgerlichen Gesetzbuch.
Hat der Verkäufer nicht oder nicht rechtskonform die gesetzliche Gewährleistung / Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast Du eine 2 jährige Gewährleistung.
Da er diese Sachmängel nach Paragraf 434 und 437 BGB verschwiegen hat hast Du folgende Möglichkeiten.
Kaufpreisminderung.
Wandlung des Kaufvertrags
Du hast ein Recht der Nachbesserung der Sachmängel durch den Verkäufer.
Mein dringender Tipp
Falls Du eine private Rechtsschutzversicherung hast Sofort diese einschalten und einen Fachanwalt der sich im Recht zu G
ebrauchtwagen auskennt kontaktieren.
Wenn Du ADAC Mitglied bist kannst Du dort eine kostenlose Erstberatung bekommen
Auch gute infos gibt es bei www.sicherer-autokauf.de
Selbst wenn der private Verkäufer rechtskonform die Gewährleistung ausgeschlossen hat aber diese Sachmängel verschwiegen gat giltcwieder automatisch die 2 jährige Gewährleistung
Ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer mit Firmensitz in Deutschland gilt immer min. Eine 12 monatige Gewährleistung..