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Kayloo11

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Kabel Deutschland, Kabel zurück in Sat Anlage legen

Hallo, mit der Objekteigentümer ist zu klären wem die Ne 4 (Netzebene4 = Hausverkabelung von Hausanschlussverteiler bis Kabeldose) gehört, die Zuständigkeiten sind beim Eigentümer im Gestattungsvertrag mit KDG geregelt, sprich ob KDG bis NE3 (bis zum Hausverteiler) oder inkl. NE4 versorgt. Sollte es sich um eine NE3 Versorgung handeln, kann mit dem Eigentümer geklärt werden die Anschaltung ändern zu lassen, hierfür sind dann die Kosten zu klären. Ich glaube nicht das in der beschriebenen Konstellation die NE4 der KDG gehört, der Eigentümer wird erfahrungsgemäß hier jedoch von Nöten sein um dies zu klären, ein zufriedener Mieter liegt jedoch in dessen Interesse. Mfg