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Sollte der Ausdruck »Führerschein« in Deutschland nicht verboten werden?
Nach Paragraf 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) benötigt man eine Fahrerlaubnis. Die Erteilung dieser stellt einen Verwaltungsakt dar, der nach Paragraf 4 Abs. 2 FeV durch eine "...amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen ist". Damit steht der Ausdruck Führerschein bereits im Gesetz. Es ist zu bedenken, wo man anfangen und wo man aufhören sollte. Wenn es darum geht, müssten Hamburg und Ahaus einen Schwung neue Einwohner bekommen. Stadtkennung HH, bzw. AH. Auch die Vergabe der Sekundärkennung AH und HH sowie die Zahlen 18 und 81 müssten dann gesperrt werden. Sind sie aber nicht. Ich habe schon ein Kennzeichen gesehen ?-H81H. Wenn es darum ginge, könnte man da auch schon viel hereindeuten. Und nein, ich habe keine rechte Gesinnung, sondern bin eher als linksliberalen zu bezeichnen.