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Ich bin Freiberufler und werde diskreditiert!
§ 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Wie der letzte Satz noch mal betont, gilt diese Vorschrift gerade nicht für Arbeitnehmer (denn da gibt es eine andere), sondern für Dienstverhältnisse die kein Arbeitsverhältnis sind. Es muss aber "dauernd" gewesen sein, also nicht auf vereinzelte Beiträge bezogen sondern über einen gewissen Zeitraum als längerfristige Aufgabe....🤗
kacac