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Sonderurlaub beiTod der Mutter abgelehnt
Es mag sein, dass ihr Vertrag das nicht vorsieht - das BGB jedoch. Ein Tag Sonderurlaub ist vorgesehen, ich meine allerdings, die BFW sollte einen Tarifvetrag haben, der evt gar zwei bietet? Das wage ich allerdings nicht, ohne genaue Kenntnis des Vertrags zu beurteilen. Kurz gefasst: ein Tag ist gesetzlich vorgesehen und kann, arbeitsvertraglich, nicht ausgehebelt werden, mehr Tage sind ggfs. tarifvertraglich vereinbart (und daher evt. im Arbeitsvertrag selbst nur als Querverweis TV-öD o.ä. erwähnt)