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Lebendfalle mit Erdnußbutter, Nutella, Schokolade etc. aufstellen, Mäuse einfangen und freilassen. Einen Umzug würde wohl jedes Gericht als unverhältnismäßig ansehen.
Ich weise darauf hin, dass sowohl die Verwendung von Leimfallen als auch das bewusste Ertränken oder gar in die Toilette spülen von Mäusen und anderen Säugetieren einen Verstoß gegen das TSchG darstellt, der zu Recht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in jedem Fall aber Geldstrafe geahndet werden kann (§ 17 TSchG).
In jedem Fall zeugt ein solches unnötiges quälerisches Vorgehen von Charaktereigenschaften, die eigentlich in einer Zivilisation indiskutabel sein sollten.
@Tiny: ich hoffe, dass Sie wenigstens mit Ihren Hunden angemessen umgehen.