Alle Fragen von "Gurkulon"
Alle Antworten von "Gurkulon"
Als allererstes, es ist vollkommen egal ob du ich mit der IHK in Verbindung setzt, wenn du Auszubildender, Arbeiter, Angestellter oder Arbeitsloser bist. Dafür kann dir niemand an den Karren pinkeln. Und wenn du dich 100 mal mit der IHK in Verbindung setzt, das ist vollkommen egal. Natürlich kann dir dein Chef dafür weder Gehalt abziehen, noch dich zu Mehrarbeit verdonnern, oder dir Arbeitszeit von deinem Konto abziehen.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass du deine Frage nicht richtig formuliert hast, bzw, dass Angaben fehlen. Kann es sein, dass du während der Arbeitszeit dieses Gespräch geführt und die E-Mails gesendet hast?
Führe dir doch bitte einmal selber die Situation vor Augen: du bist ein selbständiger Unternehmer im Einzelhandel. In deinem Laden hast du noch drei Angestellte. Einer sitzt an der Kasse, eine sitzt im Büro und zwei Leute sind im Laden und/oder bedienen die Kunden. Nun unterbricht dieser Mitarbeiter seine Arbeit um zu telefonieren, weil er etwas nicht verstanden hat.
In dieser Zeit muss natürlich der andere Mitarbeiter mehr arbeiten oder wird vielleicht nicht fertig.
Wie würdest du denn als Arbeitgeber reagieren?
Wenn du statt zu arbeiten etwas anderes machst, hat der Chef natürlich ein Anrecht darauf, dass du deine Arbeit nachholst. Denn dein Gespräch mit der IHK hat nichts mit der Arbeit zu tun, deine Fragen zur Prüfung sind deine Privatsache. Wenn du etwas nicht mitbekommen hast, kann dein Chef nichts dafür.
In deiner Arbeitszeit sollst du arbeiten, dafür heißt es auch Arbeitszeit. Für alle anderen Belange, auch für Fragen zu deiner Prüfung, kannst du deine Pause oder deinen Feierabend benutzen.
Ja, dein Chef kann verlangen, dass du deine Arbeitszeit nach holst. Nein, er darf natürlich nicht einfach zwei Stunden streichen, sondern nur die Zeit, die du nicht gearbeitet hast.
Es könnte so einfach sein, beim nächsten Mal fragt man einfach seinen Chef ob er es erlaubt, die Arbeit zu unterbrechen um zu telefonieren.
Ich bin sicherlich kein Spießer oder vorzeige-Azubi, ich hatte zwar echt gute Noten und war fleißig, aber bin ab und zu zu spät gekommen, habe viele Stunden Berufsschule geschwänzt oder war auch mal einige Tage nicht in der Berufsschule. Aber im Leben wäre ich nicht auf die Idee gekommen, im Internet irgendjemanden zu fragen, ob mein Arbeitgeber mir die Zeit abziehen darf, in der ich nicht gearbeitet habe. Ich bin sehr froh, dass die Berufsschule nicht bei mir angerufen hat, allerdings hätte ich ohne zu murren die Arbeitszeit nachgeholt, die ich in der Berufsschule verpasst habe.