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Vater möchte Vaterschaft nicht aberkennen
Im Zweifel geht es an das Familiengericht, dass die Feststellung der Vaterschaft anordnen kann. Das Jugendamt unterstützt dabei. Der Name des Vaters muss angegeben werden, erstens weil das Kind ein Recht darauf hat, und zweitens weil der Vater jetzt viel erzählen kann, an das er sich möglicherweise in 6 Monaten nicht mehr erinnern kann.