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Mein Kindergeld wird nicht überwiesen
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Seit 1996 wird das Kindergeld monatlich als Steuervergütung gezahlt. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 Finanzverwaltungsgesetz ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Maßgabe der §§ 31, 62-78 Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld).
Seine Fachaufsicht erstreckt sich auf:
- Familienkassen, an 102 Standorten (Organleihe der als Bundesfinanzverwaltung tätig werdenden Bundesagentur für Arbeit) und
- Familienkassen der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.