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also bei mir kam die Quarantäne-Anordnung vom GA 22 Tage nach dem positiven Test und war damit eine reine Retrospektive.
Die Quarantäne-Verpflichtung nach Infektionsschutzgesetz ist die eine Sache (meines Wissens gibt es dazu da keine Strafbewehrung, das ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit). Das schützt aber nicht vor Strafverfahren wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Körperverletzung und zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn mensch wissentlich positiv getestet andere Menschen in Gefahr bringt.