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Hans-Victor

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Waldverkauf - Steuern

Wenn Du bisher keinen anderen Wald oder ein Betriebsgrundstück verkauft hast, dann wird der Erlös mit der Hälfte des erzielten Kaufpreises versteuert. Also: Der Steuersatz hängt von Deinen übrigen Einkünften ab. Wald wird wie ein Gewerbe behandelt und wenn das verkauft wird, fallen Steuern an. Es gibt aber wahlweise auch einen Freibetrag, der einmal beim Verkauf von Gewerbe verwendet werden kann. Wenn man also nichts weiter zu verkaufen hat, empfiehlt es sich den Freibetrag - 40.000 € ? - anzuwenden.