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Darf ich Fotos von Personen im öffentlichen Raum machen? Bedrohung durch einen Passanten
Hallo Maus2, du solltest dich erst informieren und das auch qualifiziert, und dich erst dann äußern. Was in Deutschland erlaubt ist, regeln nicht irgenwelche privat erstellte "Straßenfotografie"-Abhandlungen, sondern auschließlich das StGB. Und zwar: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Ein Radweg ist öffentlich und nicht im persönlichen Bereich: also ist das Fotografieren für eigene Zwecke ohne jede Nachfrage erlaubt, nur nicht das ungefragte Veröffentlichen, es sei denn als Beweis für die Polizei. Man kann also nur diskutieren, ob man das gut findet. Aber ich habe noch nie verstanden, warum über 90 % aller Beiträge in allen Foren hirnlos erstellt werden, nur um sich zu produzieren. Mich nerven diese Typen.